Mitgliedschaft

Grundsätze

1. Zweck der Bedingungen

Dieses Reglement fasst die Bedingungen zusammen, die ein Versicherungsmakler erfüllen muss, um dem Verband zugehören zu können.

2. Objektive Voraussetzungen

Mitglied des Verbandes kann jede Firma oder Gesellschaft sein, die:

  • ihr Versicherungsmaklergeschäft mit Sitz in Liechtenstein betreibt
  • ausschliesslich das Versicherungsmaklergeschäft betreibt
  • das Versicherungsmaklergeschäft seit mindestens fünf Jahren betrieben hat (bei Unternehmen, die noch keine drei Jahre als Versicherungsmakler tätig sind, genügt es, wenn der Inhaber oder die Mehrheit der persönlich haftenden Gesellschafter, der Geschäftsleitung oder des aktiv tätigen Verwaltungsrates mindestens fünf Jahre in führender Stellung bei einem Versicherungsmakler tätig waren; über Ausnahmen entscheidet der Vorstand im einzelnen Fall)
  • einen permanenten qualifizierten Betrieb mit mindestens fünf Mitarbeitern, davon drei Professionals gewährleistet; als Professionals gelten Personen mit Fachausweis (Versicherungsfachmann-/frau oder Finanzplaner/-in) oder eidgenössischem Diplom (Versicherungsexperte/-in oder Finanzplaner/-in) oder einer gleichwertigen nationalen oder internationalen Ausbildung oder einer mindestens fünfjährigen, leitenden Tätigkeit in der Versicherungswirtschaft
  • über Ausnahmen kann der Vorstand im einzelnen Fall entscheiden
  • über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von mindestens CHF 3 Mio.verfügt
  • seine Einnahmen überwiegend aus Courtage von Versicherern und Rückversicherern und/oder Honorar von seinen Kunden bezieht
  • die Anforderungen an das vom Verband vorgegebene Berufsbild des Versicherungsmakler erfüllt (siehe das separate Reglement "Berufsbild")
  • im Register des Gesetzes über die Versicherungsvermittlung im Fürstentum Liechtenstein eingetragen ist. (Damit verbunden sind die Informationspflichten des Vermittlers)

Als Teilmitglied kann sich ein Unternehmen anschliessen, welches gemäss Geschäftsplanung glaubhaft machen kann, dass die Voraussetzungen für eine Vollmitgliedschaft in absehbarer Zeit erreicht werden.

3. Subjektive Voraussetzungen

Für die vom Versicherungsmakler angebotenen Dienstleistungen und Tätigkeitsbereiche müssen folgende subjektiven Voraussetzungen gegeben sein:

  • Der Inhaber oder die Mehrheit der persönlich haftenden Gesellschafter, der Geschäftsleitung oder des aktiv tätigen Verwaltungsrates müssen über einen guten Leumund verfügen, in geordneten finanziellen Verhältnissen leben und das Unternehmen aktiv leiten.
  • Ausserdem muss er bzw. sie über ausreichende Kenntnisse der Versicherungswirtschaft verfügen.

4. Erwerb der Mitgliedschaft

Der Antrag auf Mitgliedschaft ist mittels Antragsformulars schriftlich an das Sekretariat des Verbandes zu richten. Im Antrag müssen mindestens drei Referenzen aus der Versicherungs-wirtschaft angegeben werden.
Der Vorstand kann die Aufnahme verweigern.
Bei einer ablehnenden Entscheidung kann der Antragsteller innerhalb von vier Wochen ein Wiedererwägungsgesuch stellen.
Die Aufnahme neuer Mitglieder wird von der Zahlung einer Aufnahmegebühr abhängig gemacht.

Genehmigt an der Gründungsversammlung des LIBA vom 30. Juni 2006 und am gleichen Tag in Kraft gesetzt.

Vaduz, 30. Juni 2006

Aufnahme-Formular

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